Steuerberatung beim Umzug in die Schweiz
Sie haben ein erfolgreiches Leben für sich und Ihre Familie aufgebaut.
Vermögen geschaffen. Ein Vermögen, das bleiben und wachsen darf.
Jetzt planen Sie Ihren Umzug in die Schweiz. An einen Ort, an dem Sie sich zu Hause fühlen.
Und plötzlich fühlt sich alles komplexer an. Mit mehr Platz für Fehler.
Es sind gefühlt 100 Dinge zu entscheiden.
Welcher Kanton ist der richtige? In welcher Gemeinde fühlen wir uns als Familie wohl?
Mieten oder kaufen?
Haus oder Wohnung? Am See?
Wie wird Mieteinkommen und Vermögen aus meinem bisherigen Wohnsitzstaat besteuert?
Ab wann habe ich meinen Wohnsitz in der Schweiz? Und wie war das noch mit den 183 Tagen und Steuerfreiheit?
ChatGPT hat mir einen Überblick über die Steuern gegeben, was bedeutet das für mich und wie viel Steuer zahle ich denn nun genau?
Bisher haben Sie vereinzelte Steuerinformationen gesammelt. Von Google über KI hin zu Freunden und sozialen Medien.
Und jetzt?
Ab einem bestimmten Punkt geht es nicht mehr darum, noch mehr Informationen zu sammeln.
Sondern zu wissen, was der nächste richtige Schritt ist.
Steuerplanung vor dem Umzug in die Schweiz
Wann ist der perfekte Zeitpunkt, um unsere Zusammenarbeit zu starten? Vor dem Umzug. Dann kann noch alles frei geplant werden.
Wann ist der zweitbeste Zeitpunkt? Sofort nach dem Umzug.
Gerne beziehen wir auch Ihren bestehenden ausländischen Berater mit ein. Alternativ stellen wir gerne den Kontakt zu unseren auserwählten Kollegen in verschiedenen Ländern her.
Sie verstehen danach die Auswirkungen für Ihre Situation und erhalten eine Entscheidungsbasis für Ihren Umzug in die Schweiz.
Erst wenn klar ist, welcher Weg für Sie der Richtige ist, geht es an die nächsten Schritte. Die Umsetzung.
Sie wohnen bereits in der Schweiz und möchten Ihr Vermögen und Ihre Steuern planen? Hier geht es zur Steuerplanung für internationales Vermögen.
Jeder Umzug ist ein Teil einer Lebensgeschichte.
Seit 2007 durfte ich hunderte von Menschen bei ihrem Zuzug in die Schweiz begleiten.
Und jede Situation ist auf ihre Weise einzigartig.
Eines haben alle meine Kunden gemeinsam: Alle treffen eine der wichtigsten Entscheidungen ihres Lebens:
Internationale Führungskräfte
Vermögende Privatpersonen im Ruhestand
Familien mit Immobilien in mehreren Ländern
Unternehmer und Investoren
Komplexität gehört in meinen Beratungsalltag.
Ich begleite unter anderem Menschen mit:
- Immobilien in mehreren Ländern
- Immobilien gehalten über Gesellschaften (z. B. Deutschland: GmbH & Co. KG, Frankreich: SCI, Liechtenstein: Anstalt)
- Trusts
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Internationalen Abfindungszahlungen
- Vorsorge und Sozialversicherung bei internationaler Tätigkeit
„Meine steuerliche Situation wurde zunehmend komplexer, insbesondere aufgrund von Immobilienbesitz im Ausland. Ich war auf der Suche nach jemandem, der nicht nur die Schweizer Seite abdecken konnte, sondern auch mit dem ausländischen Steuerrecht und grenzüberschreitenden Sachverhalten vertraut ist.“ Partner Big Four Beratungsgesellschaft
Ihr Leben steht im Zentrum.
Die Steuern werden drum herum geplant.
Sie dürfen sich mit der Entscheidung über die Steuerlösung Zeit lassen.
Wir beginnen woanders.
Wenn alles möglich wäre: Wie wollen Sie leben? Was sind Ihre Ziele?
Erst dann kommt die Steuerplanung.
Bevor wir gemeinsam eine Lösung suchen, möchte ich verstehen, was Ihnen wichtig ist.
Dann besprechen wir mögliche Optionen.
Dabei sage ich Ihnen direkt, wenn eine Lösung meiner Meinung nach nicht die ideale Lösung für Sie und Ihre Ziele ist.
So läuft unsere Zusammenarbeit ab.
Kennenlerngespräch
Beratungspaket: Ihre Ankunft in der Schweiz
1. Gespräch zur Zielvision
Hierzu erhalten Sie im Vorfeld Fragen zu Ihren Zielen und Ihrer Situation.
Im Gespräch denken wir gemeinsam Ihr Vermögen und Ihre Ziele durch und besprechen mögliche Optionen. Am Ende legen wir uns auf maximal zwei davon fest.
2. Optionsanalyse
Wir analysieren die Option(en) aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht und erstellen darauf basierend eine Berechnung für Sie.
3. Entscheidungsgespräch
Hier besprechen wir das Ergebnis und Sie entscheiden, mit welcher Option es weiter geht.
Umsetzungspaket: Ihre Lösung
Was meine Kunden über die Zusammenarbeit sagen
«Was mich besonders überrascht hat, war, wie schnell Tabea auf den Punkt kommt. In zwei oder drei Sätzen wusste ich, worauf es in meinem Fall ankommt. Sie hat nicht versucht, mehr daraus zu machen, als nötig war.»
V.E.
„Ich habe Tabea bereits mehrfach weiterempfohlen. Die pragmatische und praxisnahe Beratung, kombiniert mit einer schnellen Erledigung der Aufgaben schätze ich sehr.“ Partner Big Four Beratungsgesellschaft
„Ich kann mich entspannen, weil ich weiss, dass ich Beratung von jemandem erhalte, der meine spezifische Situation versteht.“ Führungskraft Versicherungsbranche
Sie haben bei einer der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens Sicherheit.
Sie haben mehr Zeit für Ihr neues Leben in der Schweiz, statt sich ständig mit Steuerthemen zu beschäftigen.
Bereit für ein erstes Gespräch?
Vereinbaren Sie gerne ein Kennenlerngespräch.
Dort besprechen wir Ihre Situation und Ihre Ziele und entscheiden gemeinsam, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Häufige Fragen zum Umzug in die Schweiz
Wann sollte ich die Steuerberatung für meinen Umzug in die Schweiz beginnen?
Der perfekte Zeitpunkt ist vor dem Umzug. Dann kann noch alles frei geplant werden.
Ein Umzug betrifft nicht nur die Schweiz, sondern auch das Land, aus dem Sie in die Schweiz ziehen. So würde ich in Deutschland vor dem Wegzug die Wegzugsteuer prüfen.
Zudem macht es Sinn, genau anzuschauen, wie Ihr Vermögen strukturiert ist und ob für den Umzug in die Schweiz noch Änderungen notwendig sind.
Der zweitbeste Zeitpunkt? Sofort nach dem Umzug.
Ab wann bin ich in der Schweiz steuerpflichtig?
Sie sind in der Schweiz ab dem Zeitpunkt unbeschränkt steuerpflichtig, ab dem sich Ihr Lebensmittelpunkt hier befindet. Unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass Ihr weltweites Einkommen und Vermögen in der Schweiz besteuert wird.
Oft wird als einer der Indikatoren für den Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde genutzt. Grundsätzlich spielt jedoch die Gesamtsituation die wichtigste Rolle bei dieser Frage.
Was passiert mit meinen Immobilien im Ausland, wenn ich in die Schweiz ziehe?
Immobilien z. B. in Deutschland oder Frankreich werden grundsätzlich nach Schweizer Recht berücksichtigt.
Der Mietertrag oder der Eigenmietwert (fiktiver Mietwert, wenn die Liegenschaft nicht vermietet wird) abzüglich der Kosten wird zum satzbestimmenden Einkommen hinzugerechnet.
Der daraus resultierende Steuersatz wird auf das steuerbare Einkommen ohne den Mietwert angewendet.
Beim Vermögen wird ebenso verfahren.
Was muss ich steuerlich beachten, wenn ich von Deutschland in die Schweiz ziehe?
Wie oben erwähnt, würde ich die Wegzugsteuer in Deutschland prüfen.
Für Immobilien ist es wichtig zu wissen, dass bestimmte Kosten und die deutsche Abschreibung in der Schweiz nicht oder nur in bestimmten Fällen berücksichtigt werden können.
Beim restlichen Vermögen würde ich mir z.B. bestehende Beteiligungen an GmbH & Co. KGs genau anschauen.
Bei Kapitaleinkünften und den Belegen der deutschen Banken ist zu beachten, dass in der Schweiz Gewinne aus der Veräusserung von Aktien grundsätzlich steuerfrei sind. Diese müssen somit in der Schweiz nicht als Einkommen deklariert werden. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn Sie als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler qualifizieren.
Welchen Einfluss haben Kanton und Gemeinde auf meine Steuern in der Schweiz?
Bestimmte Kantone wie Zug oder Schwyz sind steuerlich günstiger als andere Kantone wie Zürich oder Bern.
Innerhalb der Kantone ist die steuerliche Belastung in den Gemeinden ebenfalls unterschiedlich.
Deshalb kommt es nicht nur auf den Kanton an, sondern auch auf die Gemeinde, in der Sie wohnen.